Erbrecht und Vermögensnachfolge sind seit 17 Jahren die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Andreas Hahne. Dabei werden neben den rechtlichen auch die steuerlichen Gesichtspunkte und Fragestellungen berücksichtigt. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht und in der Unternehmensnachfolge. Ebenfalls ist Andreas Hahne im Stiftungsrecht und als Stiftungsvorstand tätig.

Zur Person

  • geb. 1958, Niedersachsen
  • Studium Hannover
  • Referendariat OLG Celle
  • Rechtsanwalt seit 2006

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • private Nachfolge und Unternehmensnachfolge
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Stiftungsrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein