Erbrecht

Die Kanzlei hahne • rechtsanwälte in Hannover berät Privatpersonen im Erbrecht als auch Unternehmen über Nachfolgeregelungen fachkompetent und professionell.

Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation erfordert umsichtige und langfristige Planung. Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte müssen ebenso berücksichtigt werden wie die persönlichen Umstände. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht schließt neben der Beratung bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge auch außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzungen sowie die Errichtung von Stiftungen ein. Darüber hinaus sind wir ebenso als Testamentsvollstrecker tätig.

In der vorweggenommenen Erbfolge durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten sowie der Übertragung von Todes wegen gestalten und begleiten wir Vermögensübergänge auf die nächste Generation. Dies unter spezieller Beachtung der Besonderheiten der Versorgung der abgebenden Generation. Hierbei entwickeln wir erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerlich optimale Lösungen. Dies unter spezieller Beachtung der Besonderheiten im Familienunternehmen sowie der Sicherung und Versorgung der abgebenden Generation. Hierbei entwickeln wir erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerlich optimale Lösungen. Jedoch gibt es bei der Unternehmensnachfolge gesellschaftsrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte, die es im Besonderen zu beachten gilt.

Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht. Planen Sie rechtzeitig die Nachfolge durch letztwillige Verfügungen.

Wichtige Begriffe zu unseren Schwerpunkten im Erbrecht

Testament / Erbvertrag: Konzeption der Übertragungsmöglichkeit von Vermögen unter Lebenden, Gestaltung der erforderlichen Verträge, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Beratung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft bzw. Testamentsanfechtung

Erbfall / Erbfolge: Beratung im Erbfall, Klärung und Durchsetzung der Erbfolge, Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Nachlassverbindlichkeiten / Steuerliche Fragen: Beratung über Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten, Klärung steuerlicher Fragen der Nachfolgeregelung

Susanne Hahne und Andreas R. Hahne sind erfahrene Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

bei hahne • rechtsanwälte in Hannover.

Lutz Becker, Rechtsanwalt Mietrecht Hannover
Andreas R. Hahne

Susanne Hahne

Seit Jahren gehört das Erbrecht zu ihrem Tätigkeitsschwerpunkt. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer Kompetenz in allen Bereichen des Erbrechts vertreten Susanne Hahne und Andreas R. Hahne ihre Mandanten umfassend.