Unternehmensnachfolge unter gesellschafts- sowie steuerrechtlicher Aspekte

Gestaltungsmöglichkeiten von Erbfällen und Schenkungen haben an Aktualität und Bedeutung gewonnen. Der Begriff der Vermögensnachfolge beinhaltet sowohl die lebzeitige Vermögensübergabe als auch die Vermögensübertragung durch Erbfall.

Wir überlegen mit Ihnen die Voraussetzungen und Realisierungen nach bürgerlichem, Gesellschafts- und Steuerrecht. Die wirtschaftliche Bedeutung des Vermögensübergangs wird bewusst, wenn man sich die Größenordnung des Vermögens vor Augen hält, das im privaten und unternehmerischen Bereich in den nächsten fünf bis zehn Jahren übergehen wird. Es ist mit einem Gesamtvolumen von Vermögensübergängen von gut 2,3 Billionen Euro zu rechnen. Zudem werden 350.000 Unternehmen innerhalb der Familie oder an Erwerber übertragen.

Wir als Kanzlei hahne • rechtsanwälte in Hannover verfügen über besondere theoretische Kenntnisse im materiellen Erbrecht auch mit Auslandsbezug unter Einschluss der Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenso haben wir Expertise im Vertragsrecht und der Testamentsgestaltung.

Im Bereich der Testamentsgestaltung befassen wir uns auch mit der Abwicklung und dauerhaften Verwaltung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker. Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Für einen potentiellen Stifter ist schon aufgrund der Vielzahl einschlägiger Gesetze eine intensive Auseinandersetzung mit dem Stiftungsprojekt und vor allem eine kompetente fachliche Beratung unerlässlich. Wir errichten mit Ihnen Stiftungen und verwalten diese.

Auch die Überprüfung vom Erblasser gegebener Vollmachten bzw. die Überprüfung eventuell noch zu erteilender Vollmachten ist Teil der Nachlassplanung. In der Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen beraten wir Sie ebenfalls.

Als Familien- und Erbrechtskanzlei sind wir selbstverständlich auch in streitigen Angelegenheiten, z.B. bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und/oder in Auseinandersetzungen im Pflichtteilsrecht für Sie tätig.

Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht ist vielseitig. Bei der Nachlassplanung, der Beratung nach dem Erbfall und im gesamten Bereich der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Erbrechtsfällen beraten wir Sie gerne.